Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Wichtige Informationen zur regelmäßigen Regalinspektion gemäß DIN EN 15635

Regalanlagen und deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Entsprechend dieser Verordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Diese müssen gemäß § 10 von einer befähigten Person kontrolliert werden. Der Ablauf dieser Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen ist im europäischen Normenentwurf DIN EN 15635 festgelegt: Dieser sieht unter Anderem vor:

Sofortige Meldung

Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Sicherheitsproblems an den Sicherheitsbeauftragten.

Sichtkontrollen der Regale

Wöchentliche (falls nicht anders festgelegt) Sichtkontrollen durch den Sicherheitsbeauftragten oder einem von ihm Beauftragten (qualifizierter Mitarbeiter). Bereits hier ist ein formaler, schriftlicher Bericht aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Experteninspektion

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten. Die Experteninspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur u.a. Sichtkontrollen durch und inspiziert, ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.

Der Regalinspekteur klärt u.a. folgende Fragen:

  • Ist der Aufbau des Regals korrekt?
  • Ist die Regalschiefstellung zulässig oder überschritten, werden die Parameter der geprüften Statik eingehalten?
  • Wie schwer darf die maximale Last sein und ist diese auf dem Belastungsschild richtig dokumentiert?
  • Sind alle Aussteifungselemente vorhanden?
  • Wie sehen die Sicherungsmittel aus, und sind sie überall ordnungsgemäß vorhanden?

Antworten auf diese Fragen gibt die statische Berechnung des Regals. Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung hat.

Prüfpflichtige Regalsysteme:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Zur Regalinspektion befähigte Personen

Eine „befähigte Person“ nach § 2 Abs. 7 der Betr-SichV ist derjenige, der durch seine „Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels verfügt“.
Unsere Regalinspektoren haben sich, zusätzlich zu Ihrem fundiertem Fachwissen und Ihrer langjährigen Erfahrung, durch eine Schulung „Prüfung von Regalsystemen“ mit Abschlußprüfung zur „befähigten Person“ qualifiziert.

Systematische Inspektionen erhöhen die Sicherheit und schaffen Einsparpotentiale

Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden werden viele folgenschwere Unfälle vermieden sowie Reparaturkosten meist gering gehalten. Da eine eingehende Analyse der Schäden häufig die Ursachen offen legt, können anschließend präventive Maßnahmen eingeleitet werden.
Beispiele aus anderen europäischen Ländern, wie Großbritannien oder den Niederlanden, in denen derartige Inspektionen schon seit vielen Jahren durchgeführt werden, zeigen, dass die Sicherheit gesteigert und gleichzeitig Reparaturkosten eingespart werden können.

Wir überprüfen herstellerunabhängig Ihre Regalanlagen und führen eine Regalinspektion nach DIN EN 15635 und BGR 234 durch.

Albert Vogelsang GmbH & Co. KG
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